Erbwaffenblockierung

Sie haben Waffen geerbt und wollen diese behalten? Sie finden Waffen in der Erbmasse und haben keine entsprechenden waffenrechtlichen Erlaubnisse?

unkomplizierte Blockiersysteme fürWaffensysteme

Erbwaffen-Blockierung

Zuverlässig und sicher, langlebig, unanfällig gegen Störungen

Wir arbeiten mit zertifizierten Partnern und Büchsenmachern zusammen, die entsprechend der gesetzlichen Vorschriften für die Erbwaffenblockierung alle notwendigen Formalitäten erledigen und Ihre Erbwaffen verriegeln oder Nachlasswaffen blockieren, so das Sie diese Erbwaffen sicher und gesetzeskonform behalten können. Wir arbeiten mit den behördlich anerkannten Blockier-Systemen für Erbwaffen: Armatix, Gunblock, TLS und Trustlock. Sprechen Sie uns direkt an, wir werden eine gute Lösung finden.

Erbwaffenblockierung

§ 20 Waffengesetz

Erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen der Erbwaffenblockierung

Vor März 2008 war es nicht erforderlich, dass Erben ein eigenes Bedürfnis für den Besitz von geerbten Waffen nachwiesen. Dies ermöglichte es, Waffen ohne weitere Formalitäten im betriebsbereiten Zustand zu vererben. Die Erben konnten eine Waffenbesitzkarte beantragen und die Waffen darin registrieren lassen.

Mit der Änderung des Waffengesetzes sind Erben von erlaubnispflichtigen Schusswaffen nun jedoch verpflichtet, nachzuweisen, dass sie selbst ein Bedürfnis für den Waffenbesitz haben. Dies erfordert in der Regel den Nachweis einer Mitgliedschaft in einem anerkannten Schießsportverband oder eines Jagdscheins sowie anderer, seltenerer Bedürfnisnachweise.

Diese Bedürfnispflicht entfällt jedoch, wenn die Waffen durch ein Blockiersystem gesichert werden. Solche Systeme verhindern, dass die Waffen ohne dauerhafte Veränderung abgefeuert werden können.

Die Verantwortung für die Sicherung der Waffen mittels eines Blockiersystems liegt bei allen Erben von Waffen, auch bei denen, die vor dem 1. April 2008 Waffen geerbt haben. Die zuständigen Behörden überprüfen ihre Akten, daher sollte jeder Erbe von Waffen damit rechnen, früher oder später Post von der örtlichen Waffenrechtsbehörde zu erhalten.

Das bedeutet für Erben, dass sie Waffen, die sie behalten möchten, mit einem zugelassenen System der Erbwaffenblockierung sichern lassen müssen, sofern sie kein eigenes Bedürfnis für den Waffenbesitz nachweisen können.

Es gibt verschiedene Blockiersysteme auf dem Markt, die von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt geprüft und zugelassen sind. Die Kosten für ein solches System belaufen sich je nach Modell auf einen geringen dreistelligen Betrag pro Waffenlauf, zuzüglich der Einbaukosten.

Sofern für eine der Erbwaffen noch kein zugelassenes Blockiersystem verfügbar ist, kann die zuständige Behörde (in der Regel) auf Antrag eine befristete Ausnahme von der Verpflichtung erteilen. Die nachträgliche Blockierung der Waffe muss jedoch unverzüglich nach Zulassung eines entsprechenden Blockiersystems erfolgen.

Für blockierte Waffen müssen die Aufbewahrungsvorschriften gemäß § 36 WaffG in Verbindung mit § 13 AWaffV eingehalten werden (Tresorpflicht).

Bei sachgemäßer Bedienung der Erbwaffenblockierung wird der Lauf nicht beschädigt; wird jedoch versucht, dass Sperrelement gewaltsam zu entfernen, so hat dies Zerstörung des Laufs zur Folge. Damit können Waffen auch außerhalb des Waffenschrankes, insbesondere bei Transport, Versand oder temporärer Aufbewahrung (z.B. im Hotel) zuverlässig gegen Missbrauch gesichert werden.

Sie haben eine Waffe oder Waffensammlung geerbt?

Wenn Sie eine Waffe geerbt haben...

Mit der Änderung des Waffengesetzes sind Erben von erlaubnispflichtigen Schusswaffen verpflichtet, nachzuweisen, dass sie selbst ein Bedürfnis für den Waffenbesitz haben. Dies erfordert in der Regel den Nachweis einer Mitgliedschaft in einem anerkannten Schießsportverband oder eines Jagdscheins sowie anderer, seltenerer Bedürfnisnachweise.Diese Bedürfnispflicht entfällt jedoch, wenn die Waffen durch ein Blockiersystem gesichert werden. Solche Systeme verhindern, dass die Waffen ohne dauerhafte Veränderung abgefeuert werden können.

Blockierpflicht für Erbwaffen nach §20 Waffengesetz

Seit dem 1. April 2008 müssen Erben von Schusswaffen, die nicht bereits Inhaber waffenrechtlicher Genehmigungen (WBK) sind, ihre Erbwaffen durch ein geeignetes System blockieren lassen müssen.

Die durch uns verwendeten Erbwaffenblockiersysteme sind so entwickelt, dass sie jederzeit durch zertifizierte Waffenhändler und Büchsenmacher rückstands- und beschädigungsfrei entfernt werden können.

Unsere Blockiersysteme:

Unsere Fachkundigkeit:

Der Einbau und gegebenenfalls die Entsperrung dürfen nur von zertifizierten Waffenfachhändlern und Büchsenmachern durchgeführt werden und müssen schriftlich dokumentiert werden.

Als Inhaber einer umfassenden Waffenhandelserlaubnis und zertifizierter Waffenfachhändler für alle in Deutschland zugelassenen Blockiersysteme sind wir berechtigt, diese Systeme in Ihre Erbwaffen einzubauen und Ihnen die entsprechenden Nachweise für die Behörden auszustellen.

Blockiersysteme

Es können alle auf dem Markt befindlichen Systeme von uns verbaut werden. Die benötigten Dokumente für das Amt werden von uns ausgestellt.