Sachverständige

Waffensachverständige für Schusswaffen und Munition und Auswirkung auf Hart- und Weichgewebe im Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter.

Sachverständige für Schusswaffen und Munition

Waffentechnische Begutachtungen

Wir haben jahrelange Erfahrung im Dienst mit Waffen als Unteroffiziere, Schießausbilder, Schießlehrer, Offiziere und beim Zoll. Wir sind Autoren und Dozenten, Mitautoren diverser Ausbildungspublikationen:

Eigensicherung im Feuerkampf I und Gruppensicherung im Feuerkampf I+II (Zürich).

Wir arbeiten mit Fachärzten, Büchsenmachern und Waffen- und Munitionsherstellern und Händlern zusammen und freuen uns stets auf Gelegenheiten den Kreis der Fachleute zu erweitern.

Wir erweitern unsere Tätigkeit und den Kreis der kooperierenden Fachleute ständig. Begutachtung und Dokumentation von Kriegs-, Terror-, Minenverletzungen, Sprengstoffverletzungen, Schußverletzungen, Schußverletzungsfolgen, Ricochetierverletzungen, Verbrennungen, Jagdverletzungen, spall protection, spall liner Prüfung.

Unsere Dienstleistungen im gutacherlichen Bereich

Begutachtungen durch einen Waffensachverständigen

Die Suche nach einem geeigneten Waffensachverständigen ist nicht immer einfach. Nach fast 20-jähriger Erfahrung in der Vermittlung von Sachverständigen, kennt der Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter BDSF e.V. auf Vielzahl von Kriterien, die bei der Suche des richtigen Sachverständigen eine Rolle spielen sollten.Im Folgenden finden Sie eine Liste einiger dieser Kriterien, die wir selbst bei der Vermittlung unserer Waffensachverständigen anwenden:
  • Prüfen Sie ob der Fachbereich des Sachverständigen auch mit der Aufgabenstellung einhergeht
  • Wählen Sie wenn möglich einen Sachverständigen aus Ihrer Umgebung
  • Wenden Sie sich an Kammerorganisationen oder einen der großen Sachverständigenverbände um dort entsprechende Empfehlungen zu erhalten.
  • Recherchieren Sie in Branchenbüchern oder im Internet
  • Erkundigen Sie sich bei Herstellern oder in der Branche über fachkundige und renommierte Sachverständige
  • Überprüfen Sie die Qualifikation und eventuelle Anerkennungen / Zertifizierungen des Sachverständigen
  • Fragen Sie potentielle Sachverständige an, indem Sie Ihr Problem kurz umreisen
Klären Sie, ob der Sachverständige die von Ihnen geforderten Vorgaben (z.B. Einhaltung von Terminen, Anwendung eines bestimmten Verfahrens) kennt und garantieren kannPrüfen Sie, ob das Auftreten des Sachverständigen professionell ist
Ein qualifizierter Waffensachverständiger verfügt über :
  • eine fundierte Berufsausbildung,
  • langjährige Berufserfahrung,
  • eine Ausbildung zum Sachverständigen,
  • Anerkennung und/oder Zertifizierung und
  • Konstante Weiterbildung
Bevor Sie einen Sachverständigen beauftragen, überprüfen Sie bitte die genannten Kriterien. In den meisten Fällen bieten Sachverständige in ihrer Vita oder auf ihren Websites Informationen zu diesen Punkten an – oder Sie können diese Informationen über eine Registrierungsdatenbank, eine Suchmaschine oder über den Verband, dem der Sachverständige angehört, finden. Sie können davon ausgehen, dass ein Sachverständiger, der die erforderlichen Qualifikationen besitzt, dahingehend transparent mit Ihnen kommuniziert.

Fundierte Berufsausbildung

Diese ist abhängig vom Fachgebiet und kann sowohl über eine Meisterprüfung, einen anerkannten Abschluss oder über einen Abschluss an einer Hochschule oder Fachhochschule erbracht werden. Nicht immer ist ein höherwertiger Abschluss auch die Garantie für den umfassenderen Sachverstand. So kann unter Umständen die Begutachtung eines Holzfensters durch einen Tischlermeister mit Spezialisierung im Fensterbau durchaus qualifizierter sein, als durch einen Bauingenieur, der im Bereich Fensterbau kaum Erfahrung hat.

Langjährige Berufserfahrung als Sachverständiger

Ein qualifizierter Sachverständiger sollte immer auch über ein übergeordnetes Fachwissen verfügen, da er die Arbeit von Berufskollegen begutachten muss. Dies ist jedoch häufig nur dann wertvoll, wenn sich das Fachwissen auch in der Praxis bewährt hat. Achten Sie daher auf eine ausreichende Berufspraxis bei der Wahl Ihres Sachverständigen.

Ausbildung zum Waffensachverständigen

Da es in den meisten Ländern (insbesondere auch in Deutschland) keine Vorgaben für die Ausbildung zum Waffensachverständigen gibt, nehmen in den letzten Jahren die Fälle zu, in den sich Sachverständige selbst ernennen oder aber bei unseriösen Vereinigungen „Schnellkurse“ belegen. Hier werden zum Beispiel KFZ-Sachverständige ausgebildet, die nur über eine Ausbildung zum Bürokaufmann verfügen oder Bausachverständige, die bisher nur im Verkauf von Häusern tätig waren. Vor solchen Sachverständigen kann nur dringend gewarnt werden, da sie in den meisten Fällen nicht über das erforderliche Grundlagenwissen verfügen, um auch als Sachverständiger tätig zu sein. Sachverständige, die über keine Ausbildung als Sachverständiger verfügen, sollten ebenfalls nur mit Vorbehalt gewählt werden, da man hier nicht automatisch davon ausgehen darf, dass der Sachverständige die gesetzlichen Grundlagen und gerichtlichen Vorgaben kennt. Lässt sich der Sachverständige in seinem Gutachten zu bestimmten Aussagen hinreisen, so kann dadurch das gesamte Gutachten seinen Wert verlieren.
  • Anerkennung oder Zertifizierung als Sachverständiger
  • Die Anerkennung eines Sachverständigen ist auf vielfache Weise möglich. Man unterscheidet zwischen:
  • Staatliche Anerkennung (nur in wenigen Bereichen möglich)
  • Anerkennung als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger durch eine Kammerorganisation
  • Anerkennung durch einen qualifizierten Sachverständigenverband
  • Zertifizierung durch eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 anerkannte Zertifizierungsstelle oder
  • Zertifizierung des Sachverständigenbüros nach DIN ISO 9001:2008
Keine der oben genannten Anerkennungen / Zertifizierungen kann für sich den Anspruch erheben, die beste zu sein. Je mehr der oben genannten Kriterien Ihr Sachverständiger nachweisen kann, desto eher können Sie von einer Qualifikation ausgehen. Mindestens eine oder zwei der oben genannten Anerkennungen sollten jedoch nachweisbar vorliegen.Kontinuierliche Weiterbildung als WaffensachverständigerDer technologische Fortschritt, sich verändernde rechtliche Beurteilungen aber auch der dynamische Wandel von Gegebenheiten sowie der herrschenden Meinung machen es unabdingbar, dass ein qualifizierter Waffensachverständiger sich mit aktuellen Entwicklungen auseinandersetzt. Bei den meisten Formen der Anerkennung und Zertifizierung, insbesondere jedoch bei der ISO/IEC 17024, ist konstante Weiterqualifizierung ein absolutes Muss und unterliegt jährlicher Überprüfung.

Die nachfolgende Auflistung unterstützt Sie dabei, Fehler bei der Beauftragung eines Sachverständigen zu vermeiden. Daher ist es ratsam, im Voraus sorgfältig zu überprüfen, ob die folgenden Kriterien erfüllt sind:

  • Besitzt der Waffensachverständige die erforderliche Fachkompetenz und Berufserfahrung, um das von Ihnen benötigte Gutachten anzufertigen??
  • Ist das Auftreten des Sachverständigen professionell?
  • Gibt es aussagekräftige Informationen über den Sachverständigen und das Sachverständigenbüro?
  • Ist der Sachverständige und/oder sein Büro zertifiziert (zum Beispiel nach ISO/IEC 17024 oder ISO 9001:2008)?
  • Kann der Sachverständige das Gutachten zum vereinbarten Termin erstellen?
  • Wurden wichtige Kriterien schriftlich in einem Vertrag fixiert?
  • Wurden alle Zusagen schriftlich fixiert?
  • Beinhaltet der Vertrag Regelungen über die Gebühren, die Zahlung, das Ziel des Gutachtens, den Verwendungszweck, die Pflichten des Gutachters und des Auftraggebers, Einschränkungen der Verwendung etc.
  • Ist der Sachverständige einem Verband angeschlossen oder bei einer Kammer registriert mit der man bei Problemen Kontakt aufnehmen kann?
  • Kennen Sie die dem Vertrag zugrundeliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen?
  • Gab es vor dem Abschluss des Vertrags ein ausführliches Gespräch über das Ziel, das Sie mit dem Gutachten verfolgen?
  • Ist die Kommunikation mit dem Gutachter konstruktiv und zielorientiert?

Die folgende Liste hilft Ihnen dabei, dass bei der Beauftragung eines Sachverständigen keine Fehler unterlaufen. Prüfen Sie daher im Vorfeld sorgfältig, ob die folgenden Kriterien eingehalten werden:

  • Verfügt der Sachverständige über die Kompetenz und Berufserfahrung um das von Ihnen benötigte Gutachten zu erstellen?
  • Ist das Auftreten des Sachverständigen professionell?
  • Gibt es aussagekräftige Informationen über den Sachverständigen und das Sachverständigenbüro?
  • Ist der Sachverständige und/oder sein Büro zertifiziert (z.B. ISO/IEC 17024 oder ISO 9001:2008)?
  • Kann der Sachverständige das Gutachten zum vereinbarten Termin erstellen?
  • Wurden wichtige Kriterien schriftlich in einem Vertrag fixiert?
  • Wurden alle Zusagen schriftlich fixiert?
  • Beinhaltet der Vertrag Regelungen über die Gebühren, die Zahlung, das Ziel des Gutachtens, den Verwendungszweck, die Pflichten des Gutachters und des Auftraggebers, Einschränkungen der Verwendung etc.
  • Ist der Sachverständige einem Verband angeschlossen oder bei einer Kammer registriert mit der man bei Problemen Kontakt aufnehmen kann?
  • Kennen Sie die dem Vertrag zugrundeliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen?
  • Gab es vor dem Abschluss des Vertrags ein ausführliches Gespräch über das Ziel, das Sie mit dem Gutachten verfolgen?
  • Ist die Kommunikation mit dem Gutachter konstruktiv und zielorientiert?
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