Ein qualifizierter Waffensachverständiger verfügt über :
- eine fundierte Berufsausbildung,
- langjährige Berufserfahrung,
- eine Ausbildung zum Sachverständigen,
- Anerkennung und/oder Zertifizierung und
- Konstante Weiterbildung
Bevor Sie einen Sachverständigen beauftragen, überprüfen Sie bitte die genannten Kriterien. In den meisten Fällen bieten Sachverständige in ihrer Vita oder auf ihren Websites Informationen zu diesen Punkten an – oder Sie können diese Informationen über eine Registrierungsdatenbank, eine Suchmaschine oder über den Verband, dem der Sachverständige angehört, finden. Sie können davon ausgehen, dass ein Sachverständiger, der die erforderlichen Qualifikationen besitzt, dahingehend transparent mit Ihnen kommuniziert.
Fundierte Berufsausbildung
Diese ist abhängig vom Fachgebiet und kann sowohl über eine Meisterprüfung, einen anerkannten Abschluss oder über einen Abschluss an einer Hochschule oder Fachhochschule erbracht werden. Nicht immer ist ein höherwertiger Abschluss auch die Garantie für den umfassenderen Sachverstand. So kann unter Umständen die Begutachtung eines Holzfensters durch einen Tischlermeister mit Spezialisierung im Fensterbau durchaus qualifizierter sein, als durch einen Bauingenieur, der im Bereich Fensterbau kaum Erfahrung hat.
Langjährige Berufserfahrung als Sachverständiger
Ein qualifizierter Sachverständiger sollte immer auch über ein übergeordnetes Fachwissen verfügen, da er die Arbeit von Berufskollegen begutachten muss. Dies ist jedoch häufig nur dann wertvoll, wenn sich das Fachwissen auch in der Praxis bewährt hat. Achten Sie daher auf eine ausreichende Berufspraxis bei der Wahl Ihres Sachverständigen.
Ausbildung zum Waffensachverständigen
Da es in den meisten Ländern (insbesondere auch in Deutschland) keine Vorgaben für die Ausbildung zum Waffensachverständigen gibt, nehmen in den letzten Jahren die Fälle zu, in den sich Sachverständige selbst ernennen oder aber bei unseriösen Vereinigungen „Schnellkurse“ belegen. Hier werden zum Beispiel KFZ-Sachverständige ausgebildet, die nur über eine Ausbildung zum Bürokaufmann verfügen oder Bausachverständige, die bisher nur im Verkauf von Häusern tätig waren. Vor solchen Sachverständigen kann nur dringend gewarnt werden, da sie in den meisten Fällen nicht über das erforderliche Grundlagenwissen verfügen, um auch als Sachverständiger tätig zu sein. Sachverständige, die über keine Ausbildung als Sachverständiger verfügen, sollten ebenfalls nur mit Vorbehalt gewählt werden, da man hier nicht automatisch davon ausgehen darf, dass der Sachverständige die gesetzlichen Grundlagen und gerichtlichen Vorgaben kennt. Lässt sich der Sachverständige in seinem Gutachten zu bestimmten Aussagen hinreisen, so kann dadurch das gesamte Gutachten seinen Wert verlieren.
- Anerkennung oder Zertifizierung als Sachverständiger
- Die Anerkennung eines Sachverständigen ist auf vielfache Weise möglich. Man unterscheidet zwischen:
- Staatliche Anerkennung (nur in wenigen Bereichen möglich)
- Anerkennung als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger durch eine Kammerorganisation
- Anerkennung durch einen qualifizierten Sachverständigenverband
- Zertifizierung durch eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 anerkannte Zertifizierungsstelle oder
- Zertifizierung des Sachverständigenbüros nach DIN ISO 9001:2008
Keine der oben genannten Anerkennungen / Zertifizierungen kann für sich den Anspruch erheben, die beste zu sein. Je mehr der oben genannten Kriterien Ihr Sachverständiger nachweisen kann, desto eher können Sie von einer Qualifikation ausgehen. Mindestens eine oder zwei der oben genannten Anerkennungen sollten jedoch nachweisbar vorliegen.
Kontinuierliche Weiterbildung als WaffensachverständigerDer technologische Fortschritt, sich verändernde rechtliche Beurteilungen aber auch der dynamische Wandel von Gegebenheiten sowie der herrschenden Meinung machen es unabdingbar, dass ein qualifizierter Waffensachverständiger sich mit aktuellen Entwicklungen auseinandersetzt. Bei den meisten Formen der Anerkennung und Zertifizierung, insbesondere jedoch bei der ISO/IEC 17024, ist konstante Weiterqualifizierung ein absolutes Muss und unterliegt jährlicher Überprüfung.