Ankauf von Waffen, Jagdwaffen, Sportwaffen. Wir kaufen Waffen, Munition und Schalldämpfer von Privat, Waffen aus Sammlungsauflösung, Waffen von Jägern, Nachlässe von Waffen und Munition, Ankauf von Waffen, Munition und Waffenteilen von Herstellern, Waffenhändlern und Behörden.
KEIN Ankauf von Schreckschuss-, Reizgas-, Signal-, CO2- und Luftdruckwaffen!
Wir kaufen Waffen und Schalldämpfer von Großhändlern, Retouren, Restbestände, Vorführwaffen, Rückläufer oder Exportwaffen die sich in ihrem Lager befinden. Wir kaufen Waffen und Schalldämpfer vom Hersteller, Testwaffen, Musterwaffen oder Prototypen. Wir kaufen auch Waffen, Munition und Schalldämpfer aus Behördenbeständen: Behördlicher Waffen-Überbestand, Abgabewaffen, polizeilich sichergestellte Waffen, oder Polizei / Behörden Surplus. Wir arbeiten mit Landes-, Bundes- und internationalen Behörden und Beschaffungsämtern zusammen und können auch vermitteln.
Wenn die Behörde ihre Waffen eingezogen hat oder Sie eine Frist zur Abgabe der Waffen bei der Behörde bekommen haben, können wir diese unter Umständen „retten“ indem wir Sie von der Behörde abholen nachdem Sie sie uns rechtlich „überlassen“ haben. Das geht aber nur wenn noch keine sperrende Verfügung/Beschluss der Polizei oder Staatsanwaltschaft vorliegt. Wir klären das im Einzelfall mit der Behörde. Die Waffen sind wenn bei der Behörde irgendwann zur Vernichtung angesetzt entschädigungsfrei verloren.
Eine bessere Alternative ist die rechtzeitige Überlassung der Waffen an uns! Sie überlassen uns die Waffen und wir melden diese im Nationalen Waffenregister bei Ihnen ab. Damit ist sichergestellt, dass sie nicht in der Vernichtung landen. Sie sind mit Überlassung an uns aber nicht mehr der Besitzer!
Sie haben dann mehrere Möglichkeiten:Wir können einen Lagervertrag abschließen, wenn die Behörde ihnen die Erwerbsberechtigung wieder zugesteht, bzw wenn die Behörde dies nicht untersagt! Wir lagern die Waffen für Sie bis sie wieder die Erwerbsberechtigung haben oder diese durch einen Berechtigten abholen lassen.
Alternativ können wir einen Kaufvertrag schließen, die Kaufsumme und die Bezahlung handeln wir individuell aus. Sollten die Waffen bereits eingezogen und nicht zu besichtigen sein wird unser Angebot allerdings finanziell nicht attraktiv da wir mit ihren Waffen voll ins Risiko gehen müssen. Je nach Zustand, Alter und Ersatzteilsituation der Waffen können wir im Regelfall nach Abzug der bis dahin entstandenen Kosten zwischen 10-30% des EK der Waffen an sie ausbezahlen wenn wir sie verkaufen können.
Wenn wir die Waffen unbesehen nur über Identifikationsmerkmale von der Behörde abholen müssen, und wir keinen Lagervertrag und keinen Kaufvertrag geschlossen haben können wir keine Kaufzusage vor Erhalt machen da wir voll im Risiko sind. Sie überlassen uns die Waffen, geben damit den Besitz auf und wir übernehmen die Vermarktung, Präsentation und die Abwicklung des Verkauf und können Ihnen nach Abzug der bereits entstandenen Kosten sowie unter Berücksichtigung von Zustand, Alter und Ersatzteilsituation der Waffe in der Regel 10-30% des EK überweisen.
Sprechen Sie uns direkt an wir finden immer eine Lösung die besser ist als die Waffen entzogen zu bekommen!
Wenn Sie eine Waffe/Waffenteil zum Handel, Ankauf, Reparatur, Kommission oder zur Waffen Einlagerung, Verwahrung oder Waffen Aufbewahrung überlassen wollen, bitten wir Sie zuvor Ihr nwr-ID, bzw.-Stammdatenblatt bei der Waffenbehörde anzufordern. Wir unterstützen Sie dabei gerne!